Naturschutzgebiet Taubergießen
Deutschlands letzte Wildnis - Dschungellandschaft -Amazonas am Oberrhein - eines der letzten Paradiese...
mit solchen Superlativen wird der Taubergießen häufig umschrieben. Und
dies völlig zurecht. Tatsächlich ist das Naturschutzgebiet Taubergießen
ein einzigartiges Gebiet mit einer ganz eigenen Flora und Fauna. Mit
einer Ausdehnung von 1682 Hektar ist es eines der größten
Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg. Auf einer Länge von 13
Kilometern zieht sich die mit ca. zwei Dritteln bewaldete Fläche entlang
des Alt-Rheins.

Der Name Taubergießen leitet sich sich aus den zwei Namen taub und Gießen ab.
Als taub wird unter den Fischern ein Nährstoff- und Sauerstoffarmes Gewässer bezeichnet. Gießen sind unterirdisch glasklar zufließende Quellen. Der Blautopf oder Blauloch genannt ist die größte Quelle im NSG Taubergiessen.
Berühmt ist der Taubergießen durch die Orchideen geworden. Im Frühjahr blühen auf den Wiesen zahlreiche Orchideenarten, die die Besucher verzücken.
Doch es sind nicht nur die Orchideen, die den Besucher in den
Taubergießen locken. Die Schönheit der Altrheinarme und die prächtige
Vogelwelt lassen einen Besuch in diesem Naturschutzgebiet zu einem
Erlebnis werden. Zu den seltenen Brutvögeln gehört der Schillernde
Eisvogel genauso wie der Haubentaucher oder der Pirol. Wildgänse und
Kormorane fühlen sich auf ihren Zügen hier wohl.
Die Landschaft vermittelt einen Eindruck, wie die Gebiete entlang des Rheins vor der Rheinregulierung durch Tulla ausgesehen haben mögen.
Zu jeder Jahreszeit werden eindrucksvolle Natur- und Landschaftserlebnisse geboten. Auch im Winter lohnt sich ein Besuch wegen der zahlreich hier rastenden Wasservögel.
Naturschutz hat auch Regeln
Ein so einzigartiges Naturschutzgebiet braucht auch einen besonderen Schutz. Daher gibt es einige Regeln, die strikt eingehalten werden müssen. Ein Ranger sorgt mittlerweile für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Auf vier ausgeschilderten Wegen, die der Umwelt zuliebe nicht verlassen werden sollten, kann man den Taubergießen erkunden:
Gießenweg: Länge zwischen 3,5 und 8 Km; Führt unter
anderem an der „Amerikaner-Eiche“ vorbei, an der sich im 19. Jahrhundert die
Auswanderer nach Übersee zur Abfahrt trafen. Dieser Weg ist vom Parkplatz am „Weier“ in Rheinhausen-Oberhausen oder vom Parkplatz am „Schützenhaus“ in Rheinhausen-Niederhausen zugänglich.
Orchideenweg: Ein 6,5 Km langer Weg führt durch die schöne Wiesenlandschaft im G`schleder, am Quellwasser „ Blaues Loch“ vorbei, wieder zurück an den Ausgangspunkt. In den Monaten Mai und Juni hat man den schönsten Anblick.
Kormoranenweg: 6 Km durch Bannwälder und durch Vogelschutzgebiet an den Rhein.
Schmetterlingsweg: 2 Km durch die blüten- und schmetterlingsreichen Magerwiesen.
Die letzten drei Wege sind von dem Parkplatz an der Rheinfähre Kappel zu erreichen.
Neben der Pflicht zur Einhaltung der Wege gibt es noch eine ganze Reihe an Verboten in der Naturschutzverordnung.
Es ist verboten
- das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten; dies gilt auch für die Böschungsbereiche der Hochwasserdämme;
- das Gebiet außerhalb der Wege mit Fahrrädern zu befahren;
- zu reiten oder mit bespannten Fahrzeugen zu fahren;
- das Gebiet außerhalb öffentlicher Straßen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle;
- zu zelten, zu lagern, Wohnwagen oder Verkaufsstände aufzustellen oder Kraftfahrzeuge außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen;
- Luftfahrzeuge, insbesondere Luftsportgeräte und Flugmodelle, zu starten oder zu landen sowie das Gebiet mit Flugmodellen zu überfliegen;
- zu baden, zu tauchen oder sonstigen Wassersport auszuüben;
- die Gewässer mit Ausnahme des Restrheins mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art zu befahren, auch nicht mit Surfbrettern oder Schwimmmodellen. Zulässig bleibt jedoch das Fahren mit Booten ohne Motorantrieb flussabwärts in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr auf den in der Schutzgebietskarte im Maßstab 1 : 25 000 blau dargestellten Wasserläufen, soweit es sich hierbei nicht um gewerbsmäßig organisierte und durchgeführte Fahrten handelt; zulässig ist auch das in diesem Zusammenhang notwendige Umtragen der Boote;
- im Zusammenhang mit dem Bootsfahren andere als die in der Schutzgebietskarte im Maßstab 1 : 25 000 gekennzeichneten Ein - und Ausstiegsstellen zu benutzen. Es ist abweichend von § 4 Abs. 5 Nr. 4 zulässig, diese Plätze auch außerhalb öffentlicher Straßen mit motorisierten Fahrzeugen anzufahren, um dort zu halten und Boote auf - oder abzuladen, wobei das Parken von Kraftfahrzeugen in diesen Bereichen nicht gestattet ist;
- schwimmende Anlagen zu verankern, Stege oder Bootsanlegestellen zu errichten sowie Anlagen dieser Art zu erweitern;
- Volkswanderungen oder andere Veranstaltungen mit mehr als 40 Personen durchzuführen.
- Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern;
- außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer anzumachen oder zu unterhalten;
- ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen.
Wenn Sie die wundervolle Natur mit einem Boot erleben wollen, so sollten Sie aufgrund der Verbote und Begrenzungen eine geführte Tour in Betracht ziehen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
2. Die Firma Wildsport-Tours vermietet auch Kanus.
