Die Qualitätsstufen des Badischen Weins

Die Angaben auf dem Weinetikett sind im deutschen Weingesetz sehr detailliert beschrieben. So dürfen bestimmte Qualitätsangaben nur auf Weinetiketten erscheinen, wenn diese auch der gesetzliche Norm entpsrechen. 

Neben der Traubensorte spielt die Qualitätsstufe beim Wein eine ganz erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Qualität und somit meist auch beim Preis:

Tafelwein
  • Deutscher Tafelwein darf nur in Deutschland aus deutschen Trauben   hergestellt werden.
  • Nur in Deutschland zugelassene Trauben sind erlaubt.
  • Mindestöchslegrade ca. 50° (6 % Alkohol).
  • Er muss aus den ausgewiesenen Gebieten für Tafelwein kommen.
  • Anreicherung (Chaptalisieren) von Zucker vor der Gärung ist erlaubt.
  • Verschnitt ist erlaubt.
Landwein
  •  Gehobene Stufe des Tafelweines.
  • Muss mind. 0,5% Vol. mehr Alkohol als Tafelwein haben.
  • Verschnitt und Anreicherung sind erlaubt.
  • keine Anreicherung mit konzentriertem Traubenmost
  • Er darf nur als halbtrockener oder trockener Wein verkauft werden.
  • muss aus dem gesetzlich festgelegten Gebiet stammen
Qualitätswein
  • Er darf nur aus den bestimmten Anbaugebieten für Qualitätswein kommen
  • Er muss aus empfohlenen oder zugelassenen Rebsorten der Art Vitis vinifera hergestellt sein
  • Er muss eine amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.) erhalten.
  • Dadurch muss er amtlich analysiert sein.
  • Innergebietlicher Verschnitt ist erlaubt.
  • Anreicherung mit Zucker ist erlaubt.
  • Öchslegrade in Baden ab 72° (sonst: 62°).
Qualitätswein mit Prädikat Kabinett
  • Er muss alle Bedingungen eines Q.b.A. erfüllen.
  • Er darf nur aus Trauben eines Bereichs stammen.
  • Die Anreicherung mit Zucker ist jedoch verboten.
  • Verschnitt ist nur innerbereichlich möglich.
  • Keine Abfüllung auf Flaschen vor dem 1. Januar des nächsten Jahres.
  • Öchslegrade in Baden ab 77°(sonst: 72°).
Spätlese
  • Darf erst ab 7. Tag nach Lesebeginn gelesen werden.
  • Die Lese muss im Kellerbuch eingetragen   sein.
  • Die Trauben müssen vollreif sein.
  • sonst wie Kabinett
  • Ochslegrade ab 95° in Baden (sonst: 76°)
Auslese
  • wie Spätlese
  • Jedoch alle Trauben müssen gesund sein.
  • Aussortierung der kranken und unreifen Trauben.
  • Öchslegrade ab 105 in Baden (sonst: 83°)
Beerenauslese
  • wie Auslese
  • Jedoch nur überreife oder edelfaule Trauben
  • Botrytis Cinerea = Edelfaulpilz
  • Öchslegrade ab 128° in Baden (sonst: 110°)
Trockenbeeren-auslese
  • eigentlich die höchste Prädikatsstufe.
  • wie Beerenauslese
  • Die Beeren müssen rosinenartig eingeschrumpft sein.
  • Öchslegrade ab 150°.
Eiswein
  • Eiswein ist eine Rarität.
  • Die Trauben dürfen erst bei -7°C
    gelesen und gekeltert werden.
  • Öchslegrade ab 125°.

Etikettangaben für Qualitätsweine

Obligatorische Angaben müssen im gleichen Sichtbereich angebracht sein (auch auf Rückenetikett)

Fakultative Angaben dürfen meist auf dem gleichen Etikett wie die obligatorischen Angaben sein, aber auch auf einem Rückenetikett oder einem Anhänger: