Die Qualitätsstufen des Badischen Weins
Die Angaben auf dem Weinetikett sind im deutschen Weingesetz sehr
detailliert beschrieben. So dürfen bestimmte Qualitätsangaben nur auf
Weinetiketten erscheinen, wenn diese auch der gesetzliche Norm
entpsrechen.
Neben der Traubensorte spielt die Qualitätsstufe beim Wein eine ganz
erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Qualität und somit meist auch
beim Preis:
| Tafelwein |
- Deutscher Tafelwein darf nur in Deutschland aus
deutschen Trauben hergestellt werden.
- Nur in Deutschland zugelassene Trauben sind erlaubt.
- Mindestöchslegrade ca. 50° (6 % Alkohol).
- Er muss aus den ausgewiesenen Gebieten für Tafelwein kommen.
- Anreicherung (Chaptalisieren) von Zucker vor der Gärung ist erlaubt.
- Verschnitt ist erlaubt.
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| Landwein |
- Gehobene Stufe des Tafelweines.
- Muss mind. 0,5% Vol. mehr Alkohol als Tafelwein haben.
- Verschnitt und Anreicherung sind erlaubt.
- keine Anreicherung mit konzentriertem Traubenmost
- Er darf nur als halbtrockener oder trockener Wein verkauft werden.
- muss aus dem gesetzlich festgelegten Gebiet stammen
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| Qualitätswein |
- Er darf nur aus den bestimmten Anbaugebieten für
Qualitätswein kommen
- Er muss aus empfohlenen oder zugelassenen Rebsorten der Art
Vitis vinifera hergestellt sein
- Er muss eine amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.) erhalten.
- Dadurch muss er amtlich analysiert sein.
- Innergebietlicher Verschnitt ist erlaubt.
- Anreicherung mit Zucker ist erlaubt.
- Öchslegrade in Baden ab 72° (sonst: 62°).
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| Qualitätswein mit Prädikat |
Kabinett |
- Er muss alle Bedingungen eines Q.b.A.
erfüllen.
- Er darf nur aus Trauben eines Bereichs stammen.
- Die Anreicherung mit Zucker ist jedoch verboten.
- Verschnitt ist nur innerbereichlich möglich.
- Keine Abfüllung auf Flaschen vor dem 1. Januar des nächsten
Jahres.
- Öchslegrade in Baden ab 77°(sonst: 72°).
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| Spätlese |
- Darf erst ab 7. Tag nach Lesebeginn gelesen werden.
- Die Lese muss im Kellerbuch eingetragen sein.
- Die Trauben müssen vollreif sein.
- sonst wie Kabinett
- Ochslegrade ab 95° in Baden (sonst: 76°)
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| Auslese |
- wie Spätlese
- Jedoch alle Trauben müssen gesund sein.
- Aussortierung der kranken und unreifen Trauben.
- Öchslegrade ab 105 in Baden (sonst: 83°)
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| Beerenauslese |
- wie Auslese
- Jedoch nur überreife oder edelfaule Trauben
- Botrytis Cinerea = Edelfaulpilz
- Öchslegrade ab 128° in Baden (sonst: 110°)
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| Trockenbeeren-auslese |
- eigentlich die höchste Prädikatsstufe.
- wie Beerenauslese
- Die Beeren müssen rosinenartig eingeschrumpft sein.
- Öchslegrade ab 150°.
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| Eiswein |
- Eiswein ist eine Rarität.
- Die Trauben dürfen erst bei -7°C
gelesen und gekeltert werden.
- Öchslegrade ab 125°.
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Etikettangaben für Qualitätsweine
Obligatorische Angaben müssen im gleichen
Sichtbereich angebracht sein (auch auf Rückenetikett)
- Abfüller, Importeur
- Amtliche Prüfnummer
- Geografische Herkunft
- Loskennzeichnung
- Nennvolumen
- Qualitätsstufe
- Vorhandener Alkohol in %vol
- Weinart
Fakultative Angaben dürfen meist auf dem gleichen
Etikett wie die obligatorischen Angaben sein, aber auch auf einem
Rückenetikett oder einem Anhänger:
- Name des Produzenten
- Gemeinde, Staat oder eine engere geographische Bezeichnung
- Jahrgang
- Marke
- eine oder zwei Rebsorten
- Näheres über Weingut bzw. Betrieb oder Abfüller
(Erzeugerabfüllung Weinhändler Winzer etc)
- Geschmacksangabe
- Restzuckergehalt
- Auszeichnungen, Prämierungen
- Weinart, Herkunftstypenwein o.ä.
- EG-Verpackungszeichen “e” E
- mpfehlungen an den Verbraucher (religiös gesundheitsbezogen
verwendungsbezogen)
- Hinweise und Informationen
Kurze Angaben zur Geschichte des Weins und den Lagenbedingungen
Längere Angaben, auch zu den Weinbaubedingungen, nur deutlich
getrennt von den obligatorischen Angaben, z.B. auf Anhänger
- Kennziffern des Betriebs
- Behältnis-Nummer