Die Kaiserstühler Weinlagen
Prinzipiell muss man bei der Hierarchie der Bezeichnung folgende Begriffe unterscheiden:
Anbaugebiet „Baden“
Baden ist das südlichste der 13 deutschen Anbaugebiete, die im deutschen Weingesetz festgeschrieben sind. Es streckt sich über 400 Kilometer von der Schweizer Grenze bis an die Taubermündung bei Wertheim.
Die Anbaugebiete werden wiederum in Bereiche, Großlagen und Einzellagen unterteilt.
Das Weinland Baden besteht aus den acht Gebieten
- Badische Bergstraße/Kraichgau
- Tauberfranken
- Ortenau
- Breisgau
- Kaiserstuhl
- Tuniberg,
- Markgräflerland
- Bodensee.
Großlage „Vulkanfelsen“
Die Großlage ist die drittgrößte Einheit um die Herkunft eines Weines zu bestimmen. Die Großlage fasst in der Regel mehrere Einzellagen zusammen. Die Großlage Vulkanfelsen umfasst fast den gesamten Bereich Kaiserstuhl mit insgesamt über 4300 ha. Es sind 42 Einzellagen, die der Großlage Vulkanfelsen untergeordnet sind. Eine Auflistung der Einzllagen finden Sie unten.
Weine mit der Bezeichnung „Vulkanfelsen“ können also aus bis zu 42 Einzellagen verschnitten sein. Aus diesem Grund sagt die Bezeichnung der Großlage auch nur wenig über den Wein aus. Obwohl die Qualität der Großlagenweine nicht unbedingt schlechter sein muss, haben sie bei vielen Winzern und Verbrauchern einen schlechten Ruf. Die Zukunft der Großlagen-Bezeichnung wird daher immer wieder diskutiert. durch das neue Weingesetz (su.) soll der Herkunft der Weine eine größere Bedeutung zukommen.
Als anerkannter Bioland-Betrieb hat sich die Familie Helde dem umweltschonenden Anbau und damit dem Erhalt der Kaiserstühler Artenvielfalt verpflichtet.
Hier sehen Sie auf einen Blick in welchen Gemeinden die Einzellagen am Kaiserstuhl liegen:
Lage Gemarkung
Augustinerberg Breisach
Baßgeige Oberbergen, Schelingen
Castellberg Achkarren, Ihringen
Doktorgarten Ihringen (Blankenhornsberg)
Eckartsberg Breisach
Eckberg Bötzingen
Eichberg Oberrotweil
Eichert Jechtingen
Engelsberg Endingen
Enselberg Bischoffingen, Oberrotweil, Jechtingen, Burkheim
Feuerberg Burkheim
Fohrenberg Ihringen
Gestühl Jechtingen, Leiselheim
Hasenberg Königschaffhausen
Henkenberg Oberrotweil
Herrenbuck Eichstetten
Herrenstück Bickensohl, Oberrotweil
Hochberg Jechtingen
Kirchberg Schelingen, Oberrotweil
Kreuzhalde Wasenweiler, Ihringen
Käsleberg Oberrotweil, Bickensohl
Lasenberg Bötzingen, Wasenweiler
Limburg Sasbach
Lotberg Wasenweiler
Ölberg Kiechlinsbergen
Pulverbuck Oberbergen
Rebstuhl Buchheim
Rosenkranz Bischoffingen
Rote Halde Sasbach
Scheibenbuck Sasbach
Schlossberg Achkarren, Oberrotweil, Ihringen, Burkheim
Schlossgarten Burkheim
Silberberg Bahlingen
St. Michaelsberg Riegel
Steinbuck Bischoffingen, Oberrotweil, Burkheim
Steinfelsen Ihringen, Bickensohl
Steingrube Jechtingen, Nimburg, Neuershausen, Edingen
Steingrüble Königschaffhausen
Steinhalde Amoltern
Tanacker Edningen
Teufelsburg Kiechlingsbergen
Winklerberg Ihringen
Neue Weingesetze
Ab dem Jahrgang 2026 treten neue Reglungen für für die Herkunftsbezeichnungen der deutschen Weine in Kraft.
In Zukunft soll für die Qualität deutscher Weine entscheidend sein, wo die Trauben wachsen. Damit folgt das deutsche Qualitätssystem dem Grundsatz
„je enger die Herkunft, desto höher die Qualität“.
Denn Wein wird als geschmackliches Spiegelbild seiner Herkunft angesehen. Die Charakteristik eines Weines wird in besonderer Weise von seiner Herkunft bestimmt. Diesem Terroir auf dem die Reben wachsen wird somit eine bedeutende Rolle für die Einstufung der Qualität zugesprochen.
Mit dem Begriff Terroir soll das Zusammenspiel der Faktoren Klima, Boden und Lage beschrieben werden. Dazu zählt auch der Erzeuger, der die Herkunft im Wein schmeckbar werden lässt. Der neue Herkunftsbegriff bezieht sich sowohl auf ganze Landwein- und Qualitätsweingebiete wie auch enger gefasste Regionen, Ortschaften oder Einzellagen.
Die bestehenden Prädikatsstufen von Kabinett bis Trockenbeerenauslese bleiben von der weingesetzlichen Neuregelung unberührt.